Rotes Kreuz unterstützt Behörden bei der Bewältigung der Pandemie

Freiwillige der Rotkreuzfamilie, zu der auch REDOG gehört, unterstützen ab sofort Bund und Kantone in der Bewältigung der Pandemie. Eingesetzt werden Freiwillige mit medizinischen Kompetenzen, die das Gesundheitspersonal entlasten. Die kantonalen Behörden koordinieren die Einsätze. Auch Angehörige des Rotkreuzdiensts sind im Einsatz.

Die aktuelle Corona-Welle fordert das Gesundheitspersonal stark. In vielen Kantonen sind die medizinischen Einrichtungen in einer schwierigen Situation und brauchen Unterstützung. Das Schweizerische Rote Kreuz wurde deshalb vom Bund angefragt, ob es mit Freiwilligen das Gesundheitssystem unterstützen könnte.

Medizinische Kompetenzen gefragt

Eingesetzt werden insbesondere Freiwillige mit medizinischen oder pflegerischen Kompetenzen. Sie unterstützen zum Beispiel das Personal in Impfzentren, Spitälern oder Alters- und Pflegeheimen. Die Rotkreuz-Rettungsorganisationen und die Rotkreuz-Kantonalverbände verfügen über geschulte Freiwillige mit den gefragten Kompetenzen.

Ausschliesslich bestehende Freiwillige

Da Personen gefragt sind, die schnell verfügbar und bereits geschult sind, vermittelt das Rote Kreuz aktuell ausschliesslich bereits aktive Freiwillige der Rotkreuzorganisationen.

Rotkreuzdienst bildet Spitalsoldaten aus

Auch Angehörige des Rotkreuzdienstes sind seit letztem Samstag gemeinsam mit dem Sanitätsdienst der Armee wieder im Einsatz. Dies zurzeit vor allem bei der Einsatzausbildung der Spitalsoldaten, aber auch direkt in Spitälern und Impfzentren, die Unterstützung benötigen.

Rôle d’auxiliaire des pouvoirs publics

Das Schweizerische Rote Kreuz ist eine von insgesamt 192 nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Im Vergleich zu anderen humanitären Hilfsorganisationen besitzen die nationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften einen besonderen Status gemäss den Genfer Konventionen: Weltweit arbeiten sie partnerschaftlich mit ihren jeweiligen staatlichen Behörden zusammen. Diese unverwechselbare Partnerschaft ist rechtlich verankert und wird als «Rôle d’auxiliaire des pouvoirs publics» bezeichnet. Sie bedeutet, dass das Rote Kreuz den staatlichen Behörden bei der Erfüllung ihrer humanitären Aufgaben zur Seite steht.