Petition gegen Leinenpflicht im Kanton Bern erfolgreich

Im Kanton Bern gibt es keine generelle Leinenpflicht. So steht es im Hundegesetz des Kantons Bern. Und so wird es bleiben. Der Grosse Rat hat heute ein Postulat abgelehnt, das eine Leinenpflicht von Anfang April bis Ende Juli forderte. REDOG hatte eine Petition der Interessengemeinschaft Kynologischer Organisationen im Kanton Bern unterstützt. Die viermonatige Leinenpflicht hätte Auswirkungen auf Training, Entwicklung und Kondition der REDOG Such- und Rettungshunde gehabt.

Such- und Rettungshunde von REDOG müssen jederzeit für den Einsatz im In- und Ausland bereit sein. Sie sind deshalb auf einen ständigen Aufbau und Erhalt der Ausdauer und Kondition angewiesen, was nebst den Trainings auch im Alltag erfolgen muss.

Der Einsatz nach dem Erdbeben in der Türkei hat gezeigt, wie beeindruckend Leistung und Ausdauer der Retter auf vier Pfoten sind. Die Suche nach Überlebenden unter Trümmern war einer der intensivsten Einsätze in der REDOG Geschichte.

 

Die Motion

Die von der Grossrätin Madeleine Amstutz (parteilos, ehemals SVP) geforderte Gesetzesänderung verlangte eine so restriktive Leinenpflicht, dass sie Auswirkungen auf Training, Entwicklung und Kondition der REDOG Such- und Rettungshunde hätte.

  • Vom 15. April bis 31. Juli sind Hunde im Abstand von 50 Metern von Wäldern und in den Wäldern an der Leine zu führen.
  • Vom 15. April bis 31. Juli sind Hunde auf Feldern, in denen möglicherweise Rehgeissen frisch geworfene Kitze setzen, an der Leine zu führen.

Der Regierungsrat unterstützte die Stossrichtung der Motion und war gewillt, die bestehende Verordnung über den Wildtierschutz entsprechend anzupassen. Er schrieb sogar von einem Abstand zum Wald von 200 Metern, und dies schon ab 1. April.

 

Unser Kommentar: Das ist unverhältnismässig

Während vier Monaten werden die Hunde in ihrem Recht auf freien Auslauf ohne Leine massiv eingeschränkt (Art. 71 Eidg. Tierschutzverordnung). Trotz der fehlenden Leinenpflicht und zunehmender Rehzahlen im Kanton Bern sinkt die Anzahl der durch Hunde gerissen Rehe kontinuierlich in den letzten Jahren.

Die Trainings der Geländesuche finden überwiegend im Wald statt. Das nationale Trainingsgelände der REDOG Trümmersuche befindet sich in Ostermundigen im Wald. REDOG ist darauf angewiesen, die Hunde dort frei laufen zu lassen.

Vom 1. April bis 31. Juli müssten sogar auf vielen Übungsplätzen die Hunde an der Leine gehalten werden. Das wäre im Widerspruch zum kynologischen Ausbildungsziel, bei dem gezielt Abruf und Wegtreue im Freilauf trainiert werden müssen.

Der 2. Punkt der Motion ist unseres Erachtens gar hinfällig:
Hundehaltende lassen ihre Hunde grundsätzlich nicht in so hohes Gras aus Rücksicht gegenüber den Landwirtinnen und Landwirten.

 

Bisherige Regelung und Petition

Die Interessengemeinschaft Kynologischer Organisationen im Kanton Bern und angrenzender Gebiete forderte in ihrer Petition die Beibehaltung der bisherigen Regelung gemäss ARt. 7 der kant. Verordnung über Wildtierschutz (WTSchV9):

  • Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden ist verboten.
  • Hunde dürfen abseits von Häusern, im Feld oder im Wald nur dann freigelassen wer­ den, wenn

       a)  sie von der Begleitperson jederzeit wirksam unter Kontrolle gehalten werden können         oder

       b)  es sich um geeignete Jagdhunde während der Jagdzeit handelt.    

Mit dieser Regelung haben die Hundehaltenden die Fallzahlen für Fallwild Rehe (von Hunden ge­rissen) in den letzten Jahren gesenkt. 2008 waren es 154, 2021 waren es noch 33. Ein Blick auf die Gesamtstatistik des Jagdinspektorates zeigt eindrücklich die anderen Ur­sa­chen für Fallwild. Die 33 Fälle mit Hunderissen machen gerade 1% von total 3235 Fällen aus. Und dies bei 66‘000 Hunden im Kanton Bern. In den Nachbarkantonen mit Leinenpflicht sind die Fallzahlen ebenfalls rückläufig, aber nicht stär­ker als im Kanton Bern.

Beitrag auf Telebärn

Jungfrau-Zeitung

Informationen unter News: www.igko.ch